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OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 1 WF 68/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1613 Abs 2 Nr 2a BGB
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Betreuung des Kindes im Ausland - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen den Barunterhaltsverpflichteten; Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs gegen den Barunterhaltsverpflichteten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 10.03.2010 - 452 F 1409/09
- OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 1 WF 68/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 227
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.1994 - XII ZR 78/93
Rechtsfolgen der Übernahme der Betreuung der Kinder durch den zur Leistung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 1 WF 68/10
Nur wenn die Antragstellerin aus eigenen Mitteln den Bedarf, zu dessen Deckung der Barunterhalt bestimmt ist, gedeckt hat - sei es auch durch Naturalleistungen -, kann sie unter weiteren Voraussetzungen den Antragsgegner auf Ausgleich in Anspruch nehmen (BGH FamRZ 1994, 1102). - OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 1 WF 185/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 1 WF 68/10
3 Da der hier geltend gemachte Ausgleichsanspruch jedoch für die jeweiligen Monate den früheren Regelbedarf nach der Regelbedarf-Verordnung bzw. seit 1.7.1998 den jeweiligen Regelbetrag nach der Regelbetrag-Verordnung nicht übersteigt, kann eine entsprechende Deckung des Barunterhalts durch Leistung der Antragstellerin aus dem Umstand gefolgert werden, dass das Kind in der Zeit, in der kein Barunterhalt gezahlt wurde, dennoch tatsächlich versorgt war (OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1450).
- OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12
Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes
Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Norm (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags; BTDrs 16/11903 S. 61) als auch dem eindeutigen Wortlaut ("jedes") des Gesetzes (…Thiel in Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 50 Rdnr. 10;… Meyer GKG/FamGKG, 13. Auflage, § 50 Rdnr. 4;… Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, § 50 FamGKG Rdnr. 6; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 227; NJW 2011, 540; OLG Nürnberg FamFR 2012, 68; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232).